Über uns
Worum geht es uns?
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben in Deutschland aus rechtlicher Sicht nach Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf medizinische Behandlung bei akuten oder schmerzhaften Krankheiten. Um dieses Recht geltend machen zu können, müssen sie sich allerdings an das Sozialamt wenden.
Das Sozialamt als öffentliche Behörde wiederum ist gesetzlich zu einer Weitergabe der Daten an die Ausländerbehörde verpflichtet (§87 Aufenthaltsgesetz), womit eine Abschiebung droht. Zwar dürfen seit Herbst 2009 die Sozialämter auf Grund des erweiterten Geheimnissschutzes keine Daten mehr an die Ausländerbehörde weitergeben, die im Rahmen einer ärztlichen Konsultation erhoben wurden, diese Einschränkung ist vielen MitarbeiterInnen in den Ämtern jedoch noch nicht bekannt und wird in der täglichen Arbeit noch wenig berücksichtigt.
Die berechtigte Angst vor Abschiebung führt dazu, dass Krankheiten nicht oder zu spät erkannt werden und oft nicht adäquat oder sogar gar nicht mehr behandelt werden können. Zu spät therapierte Erkrankungen können zu sehr kostenintensiven Notfallbehandlungen im Krankenhaus führen und schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Patientinnen und Patienten haben. Auch Schwangerschaften werden nicht medizinisch betreut, was zu einem hohen Risiko für das Leben von Mutter und Kind führt.
Wer sind wir?
Um diese humanitäre Katastrophe vor unserer eigenen Haustür zu lindern, haben sich vor 16 Jahren die ersten nicht-staatlichen Anlaufstellen mit dem Ziel gegründet, anonym und kostenlos medizinische Hilfe an Illegalisierte zu vermitteln. Sie nennen sich Medibüros, Medinetze oder Medizinischen Flüchtlingshilfen und sind meist in Form von spendenfinanzierten, eingetragenen Vereinen organisiert. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen dieser Stellen vermitteln die PatientInnen an Arztpraxen, PsychotherapeutInnen, Hebammen, und PhysiotherapeutInnen - bei Bedarf in Einzelfällen auch an Kliniken. Mittlerweile gibt es über das gesamte Bundesgebiet verteilt 25 solcher unabhängiger Netzwerke aus Freiwilligen, ÄrztInnen und Angehörigen anderer medizinischer Berufe, die sich bemühen, wenigstens eine Minimalversorgung der Betroffenen zu gewährleisten.
Was wollen wir ?
Auf Bundesebene bemühen sich diese unabhängigen Stellen um eine Verbesserung des Zugangs zu gesundheitlichen Leistungen für Illegalisierte, die Verbesserung der defizitären Gesundheitsversorgung von hier lebenden, nicht krankenversicherten Neu-EU-Mitgliedern und eine konstruktive Vernetzung der Medibüros, Medizinischen Flüchtlingshilfen und MediNetze.
Krankheit darf nicht zu Abschiebung führen
Eine Inanspruchnahme der Leistungen des Gesundheitswesens darf nie zur Abschiebung führen. Seit September 2009 existiert eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, die die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Ausländerbehörden durch medizinisches Personal, aber auch durch Verwaltung und öffentliche Stellen wie das Sozialamt im Sinne des verlängerten Geheimnisschutzes verbietet. Da diese Vorschrift bisher uneinheitlich berücksichtigt wird, fordern die Medibüros und MediNetze ihre bundesweite Umsetzung.
Gesetzliche Restriktionen müssen sich ändern
Die Regelversorgung ist dadurch jedoch noch nicht gewährleistet. Deswegen fordern die Medibüros und MediNetze die Abschaffung des §87 Aufenthaltsgesetz auf Bundesebene, sowie die Abschaffung der Einschränkung von Gesundheitsleistungen wie sie das Asylbewerberleistungsgesetz beinhaltet.
Bis zur Umsetzung dieser Forderung setzen sich Medibüros und MediNetze für Lösungen auf kommunaler und Länderebene z.B. die Einführung eines Anonymen Krankenscheins ein.
